Die Fachplanung gemäß der Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure HOAI §73, Leistungsphase 1 – 9
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirken bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Fachbauleitung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
1. GRUNDLAGENERMITTLUNG
Die Fachplanung beginnt mit der “Grundlagenermittlung”. Der Fachplaner klärt mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner gemeinsam die Aufgabenstellung.
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