2. VORPLANUNG
In der “Vorplanungsphase” werden die Ergebnisse der Grundlagenermittlung mit den Wünschen des Auftraggebers und des Objektplaners in Einklang gebracht. Es wird ein Planungskonzept mit verschiedenen Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und in skizzenhafter Darstellung mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung dem Auftraggeber und dem Objektplaner vorgestellt. Am Ende der Vorplanung erfolgt eine “Kostenschätzung”.
3. ENTWURFSPLANUNG
Haben sich der Auftraggeber und der Objektplaner für die Vorplanungsergebnisse entschieden, so beginnt mit der Phase der “Entwurfsplanung” die stufenweise Durcharbeitung des Planungskonzeptes und die zeichnerische Darstellung. Am Bauvorhaben mitbeteiligte Fachplaner werden in die Entwurfsplanung miteinbezogen und es finden erste Vorverhandlungen mit den zuständigen Behörden, Ämtern und Versorgungsunternehmen statt.
Mit der Vorlage der “Entwurfsplanung” zur Zustimmung werden auch eine “Anlagenbeschreibung und eine Kostenberechnung” vorgelegt.
4. GENEHMIGUNGSPLANUNG
Erstellen von Planungsunterlagen, die zu Genehmigungen oder Zustimmungen bzw. Befreiungen den örtlichen Baurechtsbehörden vorgelegt werden.
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