9. OBJEKTBETREUUNG UND DOKUMENTATION

Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist wird eine Objektbegehung vom Fachplaner mit dem Auftraggeber
durchgeführt, um Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen festzustellen. Der Fachplaner veranlasst die Behebung eventuell festgestellter Mängel und die Freigabe von Sicherheitsleistungen. Die systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellung und die rechnerischen Ergebnisse des Objektes werden vom Fachplaner dem Auftraggeber übergeben.

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